Regierung verschärft Regeln für grüne Produktwerbung

2 godzin temu
Kanzler Friedrich Merz und die Justizministerin Stefanie Hubig im Kabinett. Michael Kappeler/dpa

Produktwerbung mit allgemeinen Umweltaussagen wie «nachhaltig» oder «umweltfreundlich» wird künftig strenger geregelt. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, der EU-Recht umsetzt und solche Beschreibungen nur noch erlaubt, wenn sie belegt werden können.

Die neuen Regeln sehen eine Übergangsfrist bis Ende September kommenden Jahres vor. Umweltaussagen dürfen auch nicht mehr auf das gesamte Produkt bezogen werden, wenn sie tatsächlich nur auf einen Teil zutreffen.

Bei Werbeaussagen wie «bis 2030 sind alle unsere Verpackungen vollständig recyclingfähig» muss künftig ein realistischer, öffentlich einsehbarer Umsetzungsplan beigefügt werden. Dies teilte das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz mit.

Belege für Umweltversprechen werden Pflicht

«Wer mit Umweltaussagen Werbung macht, soll seine Behauptungen auch belegen können», sagte Ministerin Stefanie Hubig (SPD). «Das ist im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine informierte Kaufentscheidung treffen wollen.»

Das neue Gesetz sei auch im Interesse redlicher Unternehmen, die mit zutreffenden Aussagen bei den Verbrauchern punkten wollten. Besonders strenge Regeln gelten für Werbung mit Aussagen zum CO2-Ausstoß.

Das Bewerben eines Produkts als «klimaneutral» wird nicht mehr zulässig sein, wenn die angebliche Klimaneutralität nur durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten erreicht wird. Solche Kompensationsgeschäfte reichen künftig nicht mehr aus.

Aus für Selbstzertifizierungen bei Nachhaltigkeitssiegeln

Selbstzertifizierungen für Nachhaltigkeitssiegel werden künftig nicht mehr möglich sein. Diese Siegel heben ökologische oder soziale Merkmale eines Produkts, Verfahrens oder einer Geschäftstätigkeit hervor.

Stattdessen sollen solche Siegel von staatlichen Stellen festgesetzt werden oder auf Zertifizierungssystemen beruhen, die eine Überprüfung durch Dritte vorsehen.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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